Inlandspauschalen und Sachbezugswerte 2020

Für eine berufliche Abwesenheit eines Arbeitnehmers von der ersten Arbeitsstätte oder Wohnung, die länger als 24 Stunden dauert, kann 2023 eine Verpflegungspauschale von EUR 28,00 steuerfrei erstattet werden. Für eine Abwesenheit von mehr als acht Stunden beträgt die mögliche steuerfreie Erstattung EUR 14,00.Am An- und Anreisetag können EUR 14,00 erstattet werden. Die Anwendung der 14-EUR-Verpflegungspauschale […]

Neuer Gesellschafter ab 01.01.2018

Herr Oliver Dornauf tritt als teilhabender Gesellschaftseigner in die BTMS Reisekostenabrechnung GmbH ein. Das von Herrn Dornauf eingebrachte Geschäftsfeld der IT Architektur und Strategieberatung wird die BTMS GmbH ermöglichen weiter zu wachsen und ihren Kunden stabile und innovative Produkte anzubieten.